Wildnisschule Lupus

Allgemeine Sicherheits­hinweise

Diese Hinweise erklären die Risiken meines Survival Trainings, was ich für deine Sicherheit tue und was ich von dir erwarte. Sie sind verbindlicher Bestandteil des Kursvertrags — bitte lies sie vollständig, bevor du buchst.

Version 2026.05 Stand April 2026 Gültig ab 01.05.2026

§ 1  Einleitung

1.1Diese Sicherheitshinweise informieren dich über die Risiken, die mit der Teilnahme an meinen Kursen verbunden sind. Sie beschreiben, was ich als Kursleiter für deine Sicherheit tue — und was ich von dir erwarte. Lies sie vollständig, bevor du buchst.

1.2Mein Training ist Survival Training mit gezielter Stressexposition. Das unterscheidet es von einem normalen Outdoor-Kurs. Ab dem Format 7T arbeiten wir mit reduzierten Ressourcen: weniger Ausrüstung, reduzierte Nahrung, eingeschränkter Schlaf, Solo-Phasen allein im Wald. Das ist kein Versehen — es ist die Trainingsmethode. Ich erkläre dir in diesen Hinweisen genau, was passiert, warum, und wo die Grenzen liegen.

1.3Dieses Training dient der Stärkung persönlicher Handlungskompetenz in Belastungssituationen. Es ersetzt keine therapeutische oder ärztliche Behandlung. Wenn du dich in einer psychischen Krise befindest oder therapeutische Unterstützung brauchst, ist ein Survival Training nicht der richtige Ort. Ich unterstütze dich bei Bedarf bei der Vermittlung professioneller Hilfe (vgl. AGB § 2 Abs. 2).

1.4Diese Sicherheitshinweise sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen dir und mir. Die Einbeziehung erfolgt durch separate Zustimmung im Buchungsprozess — eine eigene Checkbox, bevor du die Buchung abschließt (vgl. AGB § 14). Soweit einzelne Formulierungen in diesen Sicherheitshinweisen von den Regelungen der AGB abweichen, gehen die AGB vor. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt stets unberührt. Ich behalte mir vor, diese Sicherheitshinweise bei neuen Erkenntnissen zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden dir rechtzeitig vor Kursbeginn mitgeteilt (vgl. AGB § 14 Abs. 3).

1.5Du bist verpflichtet, allen Sicherheitsanweisungen der Kursleitung unverzüglich Folge zu leisten. Bei schuldhafter Missachtung kann gemäß § 254 BGB ein Mitverschulden vorliegen (vgl. AGB § 11 Abs. 2).

1.6Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Für Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren gelten besondere Regelungen (vgl. AGB § 12).

1.7Veranstalter:

Maurice Ressel · Wildnisschule Lupus
Hans-Marchwitza-Str. 5 · 16227 Eberswalde
Telefon: +49 151 42051465
E-Mail: info@wildnisschule-lupus.de

1.8Bestätigung bei Kursstart. Zu Beginn jedes Kurses der Formate 7T und 12M bestätigst du schriftlich, dass du die Sicherheitshinweise erneut gelesen hast, dass sich an deinem Gesundheitszustand seit der Buchung nichts Relevantes geändert hat (oder teilst Änderungen mit), und dass du freiwillig an den beschriebenen Belastungsszenarien teilnimmst. Diese Bestätigung ergänzt — nicht ersetzt — die Buchungsbestätigung.

§ 2  Formatspezifische Risikoprofile

2.1Nicht jeder Kurs hat dasselbe Risikoprofil. Ein Tageskurs (1T) ist ein anderes Programm als eine Jahresausbildung (12M). Damit du einschätzen kannst, was dich bei deinem gebuchten Format erwartet, findest du hier eine Übersicht.

2.2Preise bei Einmalzahlung. Für Ratenzahlung bei der Jahresausbildung siehe AGB § 5.

2.2Die mit „Ja“ oder einem konkreten Wert markierten Felder gelten für dein Format. Wenn du einen 1T-Tageskurs buchst, betreffen dich die Abschnitte zu Solo, Kalorienreduktion und Nachtszenarien nicht — sie sind trotzdem in diesem Dokument enthalten, weil es für alle Formate gilt.

2.3Für die Formate 7T und 12M ist ein ärztliches Attest Pflicht (vgl. AGB § 4). Du musst es spätestens 28 Tage vor Kursbeginn vorlegen. Details findest du in § 16 dieser Sicherheitshinweise.

§ 3  Allgemeine Sicherheit im Gelände

3.1Ich führe vor jeder Veranstaltung eine Geländeprüfung durch und wähle sichere Kursbereiche aus. Du musst dir der natürlichen Risiken bewusst sein, die mit dem Aufenthalt in der Wildnis verbunden sind: unebene Wege, Wetteränderungen, Insektenstiche, Zeckenbisse und Wildtierbegegnungen (vgl. AGB § 10 Abs. 4). Ich kläre über diese Risiken auf und treffe alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen. Meine Kurse finden teilweise auf Grundstücken Dritter statt (Wald, Privatgelände). Ich prüfe diese Gelände vor Kursbeginn auf erkennbare Gefahren (vgl. AGB § 10 Abs. 5).

3.2Im Gelände können steile Abhänge, lose Felsen und rutschige Böden vorkommen, besonders bei Regen oder feuchtem Wetter. Trage geeignetes Schuhwerk mit rutschfesten Sohlen und halte dich an die vorgegebenen Kursbereiche.

3.3Nach Stürmen oder bei ungünstigen Wetterbedingungen besteht die Gefahr von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Ästen. Ich führe bei regelmäßig genutzten Kursgeländen eine Baumkontrolle durch und meide erkennbar gefährliche Bereiche. Halte dich nicht in der Nähe von Bäumen auf, die offensichtliche Schäden oder tote Äste aufweisen. Bei starkem Wind oder Sturm werden bewaldete Gebiete gemieden.

3.4Du kannst in der Wildnis auf Wildtiere wie Wildschweine oder Füchse treffen. Vermeide den Kontakt, füttere oder provoziere keine Tiere. Lebensmittel müssen sicher verstaut werden. Bei Begegnungen: Ruhe bewahren, Anweisungen der Kursleitung befolgen.

Verhalten bei Gewitter

3.5Bei Gewitter im Umkreis von 10 km wird die Aktivität sofort unterbrochen. Es gelten folgende Regeln: Sofort offene Flächen, Gewässer und Bergkuppen verlassen. Einzeln stehende Bäume meiden. In den Wald gehen und Schutz zwischen gleichmäßig hohen Bäumen suchen. In die Hocke gehen, Füße zusammen, Hände auf die Knie. Nicht auf dem Boden liegen. Metallgegenstände ablegen. Mindestabstand von 3 Metern zwischen Personen.

§ 4  Wetter und Abbruchkriterien

4.1Survival Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Regen, Kälte und Wind sind Teil des Trainingserlebnisses (vgl. AGB § 18 Abs. 1).

4.2Bei extremen Wetterbedingungen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, passe ich das Programm an oder unterbreche die Veranstaltung. Verbindliche Abbruchkriterien (vgl. AGB § 18 Abs. 2):

  • Sturm ab Windstärke 8 (Beaufort)
  • Extremhitze über 38 °C
  • Extremkälte unter −15 °C
  • Gewitter im Umkreis von 10 km
  • Waldbrandgefahr ab Stufe 4 des DWD-Waldbrandgefahrenindex (WBI) oder der Waldbrandgefahrenstufe der Landesforstbehörde Brandenburg — maßgeblich ist der jeweils höhere Wert
  • Unwetterwarnungen ab Stufe Orange (DWD)

4.3Ich überwache die Wetterbedingungen kontinuierlich und prüfe täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. Die Entscheidung über Anpassung oder Abbruch liegt bei mir als Kursleiter. Informiere dich zusätzlich über die Wettervorhersage und erscheine entsprechend ausgerüstet.

Ab Format 7T

4.4Bei mehrtägigen Kursen mit Freilandübernachtung überwache ich die Nachttemperaturen besonders. Brandenburg kann im Frühjahr und Herbst Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt erreichen, im Winter deutlich darunter. Die Mindestausrüstung für Übernachtungen findest du in der Kursvorbereitung, die du mit der Buchungsbestätigung erhältst. Sie wird bei der Ausrüstungskontrolle am Kurstag überprüft.

§ 5  Navigation und Orientierung

5.1Bewege dich nur innerhalb des vorgegebenen Kursgeländes. Ein Verlassen ist nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit mir gestattet. Ich verfüge über GPS-Koordinaten aller Kursbereiche und Sammelplätze und trage ein funktionsfähiges Kommunikationsgerät. Ich empfehle dir, ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit GPS-Funktion mitzuführen und markante Orientierungspunkte wie das Camp abzuspeichern.

5.2Ein funktionsfähiges Mobiltelefon ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Stelle sicher, dass der Akku ausreichend geladen ist. Powerbanks werden empfohlen. Bei Kursen in Gebieten mit schlechter Netzabdeckung führe ich ein alternatives Kommunikationsmittel mit.

5.3Verlasse die Gruppe nur nach ausdrücklicher Genehmigung. Stelle sicher, dass du deinen Standort bestimmen kannst, bevor du dich entfernst. Ich führe regelmäßige Anwesenheitskontrollen durch. Verlässt du die Gruppe eigenmächtig, gefährdest du deine eigene Sicherheit.

5.4Bei Orientierungslosigkeit: Bleib an Ort und Stelle. Unternimm keine weiteren Versuche, dich eigenständig zu orientieren. Nutze dein Telefon oder akustische Signale (Pfeife, Rufe). Ich verfüge über ein Suchprotokoll: Bei Abwesenheit über 30 Minuten ohne Abmeldung wird eine systematische Suche eingeleitet und ggf. der Rettungsdienst alarmiert.

Ab Format 7T

5.5Nachtnavigation ist Bestandteil des Trainings. Dabei bewegen wir uns bei Dunkelheit im Gelände. Das Sturzrisiko und die Orientierungsschwierigkeit sind deutlich erhöht. Nachtnavigation findet nur in Gruppen oder mit Buddy-System statt, nie allein (außer bei freigegebenen Nacht-Solo-Phasen, siehe § 14). Du erhältst eine gesonderte Einweisung vor jeder Nachtübung.

§ 6  Übernachtung im Freien

6.1Ich wähle das Campgelände aus und prüfe es auf erkennbare Gefahren (Totholz, Hangneigung, Überflutungsgefahr). Innerhalb des freigegebenen Bereichs wählst du deinen Zeltplatz. Zelte dürfen nicht in der Nähe von steilen Abhängen, unter losen Ästen oder in anderen erkennbar gefährlichen Bereichen aufgestellt werden.

6.2Lebensmittel müssen sicher und unzugänglich für Wildtiere gelagert werden: Keine Lebensmittel in Zelten, mindestens 50 Meter Abstand zwischen Kochbereich und Schlafbereich, verschlossene Behälter, Essensreste entfernt vom Zeltbereich entsorgen.

6.3Die verbindliche Mindestausrüstungsliste (Schlafsack, Isomatte, mehrschichtige Kleidung) ist Teil der Kursvorbereitung, die du mit der Buchungsbestätigung erhältst. Ich führe vor Übernachtungen im Freien eine Ausrüstungskontrolle durch und halte Notfallausrüstung bereit (Rettungsdecken, zusätzliche Isolierung). Erscheine mit der in der Kursvorbereitung genannten Mindestausrüstung.

6.4Halte angemessene Hygienemaßnahmen ein. Ich weise Latrinenbereiche aus (mindestens 50 Meter vom Zeltlager und Wasserquellen). Abfälle werden zentral gesammelt und von mir entsorgt.

Ab Format 7T

6.5Freilandübernachtungen bei Kälte gehören zum Trainingsprogramm. In Brandenburg können die Nachttemperaturen im Frühjahr und Herbst unter 5 °C, im Winter unter −10 °C fallen. Ich überwache deinen Zustand engmaschig. Bei Anzeichen von Unterkühlung (unkontrollierbares Zittern, Orientierungsstörungen, undeutliche Sprache) greife ich sofort ein.

Wichtig — medizinischer Notfall

Wenn jemand aufhört zu zittern, der vorher gezittert hat, ist das kein Zeichen der Besserung — es ist ein medizinischer Notfall. Der Körper hat seine Wärmeproduktion erschöpft. Sofortige Erwärmung und Rettungskette.

§ 7  Arbeit mit Werkzeugen

7.1Ich stelle geprüfte und gewartete Werkzeuge zur Verfügung. Eigene Werkzeuge darfst du nur nach Freigabe durch mich verwenden. Vor der ersten Nutzung jedes Werkzeugtyps führe ich eine dokumentierte Sicherheitseinweisung durch (Theorie und praktische Demonstration). Du darfst Werkzeuge erst nach vollständiger Einweisung und Freigabe verwenden.

7.2Verbindliche Sicherheitsabstände:

  • Äxte und Beile: mindestens 3 Meter
  • Sägen: mindestens 1,5 Meter
  • Messer: mindestens 1 Meter

Ich überwache die Einhaltung. Jeder Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Aktivität führen.

7.3Befolge meine Anweisungen zum Umgang mit Werkzeugen strikt. Bei Nichtbefolgung trotz Anweisung kann ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB vorliegen.

Ab Format 7T

7.4Ab dem 7T-Format arbeiten wir mit primitiven Feuerzündmethoden (Bowdrill, ab 12M auch Handrill). Diese Techniken erfordern intensive Körperarbeit und bergen ein erhöhtes Brandrisiko durch Funkenflug. Du erhältst eine gesonderte Einweisung. Bowdrill-Arbeit findet nur auf freigegebenen, vorbereiteten Flächen statt.

§ 8  Flora, Fauna und Wildpflanzen

8.1Der Verzehr von Wildpflanzen ist NUR nach persönlicher Freigabe durch mich gestattet. Apps zur Pflanzenbestimmung dienen als Hilfsmittel, ersetzen aber nicht meine Freigabe. Pflanzen aus Hochrisikofamilien (Doldenblütler, Hahnenfußgewächse, Nachtschattengewächse) werden grundsätzlich nicht zur Verkostung freigegeben. Pilze werden nur unter meiner direkten Anleitung gesammelt und bestimmt. Verzehr nicht freigegebener Pflanzen ist untersagt.

8.2Bestimmte Pflanzen wie Brennnesseln oder Riesenbärenklau können bei Berührung Hautirritationen oder allergische Reaktionen auslösen. Ich weise zu Kursbeginn auf relevante Giftpflanzen im Kursgebiet hin. Vermeide den Kontakt und trage geeignete Schutzkleidung.

8.3Zecken können Borreliose und FSME übertragen. Trage langärmelige Kleidung, verwende Insektenschutzmittel und überprüfe deinen Körper täglich auf Zecken. Bei Feststellung eines Zeckenbisses entferne die Zecke sofort und suche bei Infektionsanzeichen einen Arzt auf. Ich informiere vor Kursbeginn über das Zeckenrisiko und empfehle Schutzmaßnahmen.

8.4Teile alle bekannten Allergien im Buchungsprozess mit (vgl. AGB § 11 Abs. 1). Wenn du schwere Allergien hast, führst du deine Notfallmedikamente (Antihistaminika, EpiPen) eigenverantwortlich mit und informierst mich am Kurstag über deren Aufbewahrungsort. Bei Verschweigen bekannter Allergien kann ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB vorliegen.

Ab Format 7T

8.5Wildpflanzenverzehr wird ab dem 7T-Format zum Ausbildungsinhalt. Du lernst essbare Wildpflanzen unter meiner Anleitung zu bestimmen und zuzubereiten. Eigenständiger Verzehr unbekannter Pflanzen bleibt verboten. Bei der Jahresausbildung (12M) wird die Bestimmungskompetenz progressiv aufgebaut — eigenständiges Sammeln wird erst nach nachgewiesener Kompetenz freigegeben.

§ 9  Feuer und Lagerfeuer

9.1Alle Feueraktivitäten finden unter meiner Aufsicht und Anleitung statt. Ich verfüge über die erforderlichen forstbehördlichen Genehmigungen für Feueraktivitäten auf den genutzten Kursgeländen. Ich wähle den Feuerplatz aus und prüfe ihn (Abstand zu brennbaren Materialien, keine tief hängenden Äste, geeigneter Untergrund).

9.2Ich prüfe täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe (DWD, Landesforstbehörde). Bei Waldbrandgefahr ab Stufe 4 oder behördlichem Verbot werden keine Feueraktivitäten durchgeführt (vgl. AGB § 18). Brandenburg hat die höchste Waldbrandgefährdung in Deutschland — ich nehme dieses Thema ernst.

9.3Vor dem Verlassen des Lagerplatzes oder dem Schlafengehen führe ich eine dokumentierte Abschlusskontrolle durch: Feuer vollständig gelöscht, keine Glutreste, keine Funken. Befolge meine Anweisungen zum Umgang mit Feuer strikt. Ich halte angemessene Brandschutzausrüstung bereit (Feuerlöscher, Löschdecken, Wasservorrat).

Ab Format 7T

9.4Ab dem 7T-Format arbeiten wir mit primitiven Feuerzündmethoden (Bowdrill, später Handrill). Bei diesen Techniken entsteht Glut durch Reibung — das Funkenflug-Risiko ist höher als bei einem Feuerstahl. Primitive Feuerzündung findet ausschließlich auf vorbereiteten, feuersicheren Flächen statt. Du erhältst eine gesonderte Brandschutz-Einweisung.

§ 10  Stressexposition als Trainingsmethode

10.1Dieses Kapitel betrifft die Formate 7T und 12M. Ab dem 7-Tages-Format arbeite ich mit gezielter Stressexposition. Das bedeutet: Ich setze dich bewusst Belastungssituationen aus — Kälte, reduzierte Nahrung, eingeschränkter Schlaf, Alleinzeit, Zeitdruck. Das ist die Trainingsmethode, nicht ein Nebeneffekt.

10.2Der Zweck ist, deine Handlungsfähigkeit unter Druck zu trainieren. Du lernst, unter realen Belastungsbedingungen zu entscheiden und zu handeln. Die Stressoren werden progressiv gesteigert: Erst einzeln, dann kombiniert. Du wirst nie ohne Vorbereitung in eine Belastungssituation geschickt.

10.3Folgende Stressoren können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden:

  • Kälteexposition: Übernachtung bei Temperaturen bis −10 °C (Wintermodul 12M)
  • Schlafreduzierung: 24h-Übung (7T), eingeschränkter Schlaf bei mehrtägigen Modulen
  • Nahrungsreduktion: Gezielte Kalorienreduzierung als Trainingsbestandteil (siehe § 11)
  • Solo-Isolation: 24 Stunden (7T) bis 48 Stunden (12M Winter) allein im Gelände (siehe § 13)
  • Nachtübungen: Nachtnavigation, Nacht-Solo (siehe § 14)
  • Ausrüstungsreduktion: Progressive Reduktion der verfügbaren Ausrüstung (siehe § 12)
  • Konfrontative Szenarien: Integrierte Stress-Szenarien mit kombinierten Stressoren unter Zeitdruck

10.4Meine Sicherheitsregel für kombinierte Stressoren: Nie mehr als zwei der drei Hauptstressoren (Kalorienreduktion, Schlafentzug, Kälteexposition) gleichzeitig auf erhöhtem Niveau. Kein einzelner Stressor wird in den kritischen Bereich gefahren. Die maximale Dauer für gleichzeitige kombinierte Stressoren beträgt 96 Stunden (4 Tage), danach folgt eine Erholungsphase mit mindestens 8 Stunden Schlaf, voller Verpflegung und vollständiger Ausrüstung. Im 7T-Format bedeutet das: Nach der kombinierten Stressphase (maximal Tag 1–4) folgt eine Erholungs- und Integrationsphase (ab Tag 5). In dieser Phase werden keine kombinierten Stressoren mehr eingesetzt. Einzelne Übungen mit moderatem Belastungsniveau sind möglich, aber keine Kombination von Kalorienreduktion, Schlafentzug und Kälteexposition.

10.5Schlafminimum: Bei Schlafreduzierung gilt ein Minimum von 4 Stunden Schlaf pro 24-Stunden-Periode. Unter 4 Stunden wird die Übung abgebrochen. Maximal 3 aufeinanderfolgende Nächte mit weniger als 6 Stunden Schlaf — danach folgt eine Erholungsnacht mit mindestens 8 Stunden.

10.6Ich überwache deinen Zustand während aller Stressphasen engmaschig. Ich kalibriere die Intensität in Echtzeit: Wenn ich sehe, dass die Belastung von produktivem Training in Überforderung umschlägt, reduziere ich sofort. Die Entscheidung über die Intensität liegt bei mir als Kursleiter.

10.7Du hast jederzeit das Recht, eine Übung aus eigenem Entschluss abzubrechen. Der Abbruch hat keine nachteiligen Folgen für dich (vgl. AGB § 11 Abs. 6). Wir vereinbaren vor der ersten Stressübung ein Codewort. Das Codewort ist für alle Teilnehmer identisch und wird zu Kursbeginn dokumentiert. Wenn du es sagst, wird die Übung sofort beendet. Kein Nachfragen, keine Bewertung. Für Situationen, in denen du das Codewort nicht erinnern oder aussprechen kannst, gilt zusätzlich: Jede eindeutige Abbrucherklärung wird als Codewort behandelt. „Ich will aufhören“, „Stop“, Kopfschütteln bei Blickkontakt — alles zählt. Im Zweifel entscheide ich zugunsten des Abbruchs.

10.8Zur Erinnerung: Dieses Training dient der Stärkung persönlicher Handlungskompetenz in Belastungssituationen. Es ersetzt keine therapeutische oder ärztliche Behandlung.

§ 11  Kalorienreduktion

11.1Dieses Kapitel betrifft die Formate 7T und 12M. Ab dem 7-Tages-Format wird die Nahrungszufuhr gezielt reduziert. Dein Körper arbeitet dann mit seinen Reserven — das ist Teil des Trainings, nicht ein Versehen. Ich überwache deinen Zustand engmaschig.

11.2Meine Sicherheitsgrenzen bei Kalorienreduktion:

  • Die tägliche Kalorienzufuhr fällt nie unter 1.500 kcal pro Tag
  • Die Reduktion dauert maximal 5 aufeinanderfolgende Tage
  • Bei Kombination mit Kälteexposition oder Schlafentzug wird die Reduktion gelockert
  • Trinkwasser steht jederzeit unbegrenzt zur Verfügung
  • Ich überwache deinen kumulativen Gewichtsverlust. Bei einem Gewichtsverlust von mehr als 3 % des Körpergewichts seit Kursbeginn wird die Kalorienreduktion sofort beendet. Dafür wiege ich dich am ersten und am letzten Tag jeder Kalorienreduktionsphase. Das ist kein Fitnessprogramm — es ist Sicherheitsmonitoring.

11.3Wenn Symptome wie Schwindel, Konzentrationsstörungen, starkes Zittern, Sehstörungen oder Orientierungslosigkeit auftreten, wird die Reduktion sofort abgebrochen und du erhältst eine vollwertige Mahlzeit. Melde solche Symptome sofort. Warte nicht ab.

11.4Kalorienreduktion findet nicht statt bei: aktiver Essstörung, Diabetes Typ 1, Schwangerschaft, oder wenn die ärztliche Freigabe dies ausschließt (vgl. § 16).

§ 12  Ausrüstungsreduktion

12.1Dieses Kapitel betrifft die Formate 7T und 12M. Ein Kernprinzip meines Trainings: Du lernst, mit immer weniger auszukommen. Volles Gear am Anfang, systematische Reduktion über den Kursfortschritt. Am Ende der Jahresausbildung arbeitest du mit Messer und Schnur.

12.2Die Ausrüstungsreduktion folgt einer festen Progression: In den ersten Kurstagen arbeitest du mit vollständiger Ausrüstung. Die Reduktion beginnt erst, wenn die grundlegenden Techniken sitzen. Du wirst nie ohne die nötigen Fähigkeiten in eine reduzierte Phase geschickt.

12.3Sicherheits-Mindestausrüstung, die NIE reduziert wird:

  • Rettungsdecke (immer am Körper)
  • Pfeife oder akustisches Signalmittel
  • Zugang zu Trinkwasser
  • Kommunikationsmöglichkeit zum Kursleiter (Funk, Codewort, Signalfeuer)

12.4Ausrüstungsreduktion findet ausschließlich in der ersten Hälfte der kombinierten Belastungsphase statt. Im 7T-Format bedeutet das konkret: Ausrüstungsreduktion nur in den ersten 48 Stunden der kombinierten Stressphase. Ab Stunde 49 wird die Ausrüstung nicht weiter reduziert, sondern bei Bedarf ergänzt. Grund: Nach mehr als 48 Stunden mit Kalorienreduktion und Schlafeinschränkung ist deine thermoregulatorische Kapazität messbar reduziert.

§ 13  Solo-Szenarien

13.1Dieses Kapitel betrifft die Formate 7T und 12M. Solo-Phasen sind Zeiten, in denen du allein im Gelände bist. Die Dauer steigt progressiv: 4 Stunden (Einführung) → Über-Nacht → 24 Stunden (7T) → 48 Stunden im Winter (12M). Solo-Phasen sind freiwillig — du kannst jederzeit abbrechen.

13.2Vor jedem Solo von 24 Stunden oder länger führe ich ein Pre-Solo-Screening durch:

  • Kontraindikationsliste prüfen (aktive Psychose, unbehandelte PTBS, Suizidalität, schwere dissoziative Störungen = Ausschluss vom Solo)
  • Aktuelle psychische Belastungen, Medikation und Schlafqualität abfragen
  • Informed Consent: Ich sage dir klar, dass während des Solos starke Emotionen, Erinnerungen oder Belastungsreaktionen auftreten können. Das ist keine Seltenheit. Es gehört zum Erfahrungsraum dieses Trainings.

Das Pre-Solo-Screening wird mit einem standardisierten Kurzfragebogen dokumentiert. Dieser erfasst: aktuelle Stimmung (Skala 1–10), Schlafqualität der letzten 3 Nächte (Stunden + subjektive Bewertung), aktuelle Medikation, und Antwort auf die Frage: „Gibt es etwas, das mich über deine Teilnahme am Solo besorgen sollte?“ Deine Antworten werden dokumentiert und nach Kursende zusammen mit den Solo-Protokollen aufbewahrt.

13.3Abbruch-Mechanismus:

  • Codewort: Wenn du es sagst, wird das Solo sofort beendet. Keine Diskussion, keine Bewertung.
  • Signal-System: Pfeife (3× kurz = Notfall), Funk wenn vorhanden
  • Check-in-Intervalle: Alle 12 Stunden komme ich zu dir oder du gibst ein Zeichen
  • Perimeter-Runden: Ich bin mindestens 2× täglich im Perimeter-Bereich
  • GPS-Perimeter: Dein Solo-Platz hat definierte GPS-Koordinaten
  • Satellitentracker: Bei 48h-Solo (12M) trägst du einen Satellitentracker

13.4Ehrlich: Ich bin allein mit euch. Bei meinen Kursen gibt es keinen Co-Trainer. Das bedeutet: Während eines Solos bin ich im Perimeter-Bereich erreichbar, aber nicht neben dir. Für medizinische Notfälle ist die Rettungskette über 112 aktivierbar (vgl. § 17).

13.5Sicherheitsnetz bei Trainer-Ausfall. Vor Beginn jeder Solo-Phase wird eine Notfall-Kommunikationskette eingerichtet, die im Fall eines Ausfalls des Kursleiters die Rettungskette automatisch aktiviert. Beim 48h-Solo (12M) trägst du zusätzlich einen Satellitentracker mit SOS-Funktion, der unabhängig vom Kursleiter direkt den Rettungsdienst alarmieren kann.

13.6Post-Solo-Debrief: Innerhalb von 2 Stunden nach Rückkehr führe ich ein Gespräch mit dir. Bei unerwartetem emotionalem Material gibt es ein Einzelgespräch. Der Gruppen-Debrief enthält nur, was du freiwillig teilst. Die Reflexion bezieht sich auf die Kurserfahrung — nicht auf deine Lebensgeschichte.

§ 14  Nachtszenarien

14.1Dieses Kapitel betrifft die Formate 7T und 12M. Nachtübungen sind Bestandteil des Trainings. Dazu gehören Nachtnavigation, Nacht-Shelter-Bau und Nacht-Solo-Phasen.

14.2Das Risiko bei Dunkelheit ist erhöht: Sturzgefahr, erschwerte Orientierung, psychologische Belastung. Nachtnavigation findet nur in Gruppen oder mit Buddy-System statt. Nacht-Solo-Phasen folgen dem Solo-Protokoll (§ 13) mit zusätzlicher Ausstattung: Stirnlampe mit Reservebatterie als Notfall-Ausrüstung (auch wenn wir im Training ohne Licht arbeiten).

14.3Vor jeder Nachtübung gibt es eine gesonderte Einweisung: Geländebeschreibung, Sammelplätze, Notfall-Signale. Die Teilnahme an Nachtübungen ist freiwillig (Opt-out ohne Bewertung, vgl. AGB § 11 Abs. 6).

§ 15  Psychologische Belastung und Krisenreaktion

15.1Survival Training fordert dich körperlich und psychisch. Das ist gewollt — daran wächst du. Gleichzeitig nehme ich die psychische Sicherheit genauso ernst wie die körperliche.

Normale Reaktionen (kein Eingreifen nötig)

15.2Folgende Reaktionen sind bei diesem Trainingsprogramm normal und kein Grund zur Sorge: Erhöhter Puls und Aufregung. Frustration und Gereiztheit. Kurzzeitiges Erstarren (10–30 Sekunden). Leichtes Zittern und vorübergehende Überforderung. Tränen nach dem Debrief. Diese Reaktionen zeigen, dass dein System arbeitet.

Interventionsbedürftige Reaktionen (ich greife ein)

15.3Interventionsbedürftige Reaktionen — vier Krisentypen:

(a) Dissoziation: Du wirkst „abwesend“, leerer Blick, reagierst nicht auf deinen Namen, monotone oder fehlende Sprache. → Meine Reaktion: Ruhig ansprechen, Blickkontakt suchen, Grounding über Sinneswahrnehmung (Was siehst du? Was hörst du? Was fühlst du unter deinen Händen?). Kein Körperkontakt ohne Ankündigung.

(b) Panikattacke: Hyperventilation, unkontrollierbares Zittern über 5 Minuten, Todesangst, „Ich kann nicht atmen“. → Meine Reaktion: Langsames Vor-Atmen (verlängerte Ausatmung), Sicherheit vermitteln, körperliche Ursachen ausschließen.

(c) Flashback: Du beschreibst vergangene Ereignisse, als würden sie gerade passieren. Zeitliche Desorientierung. → Meine Reaktion: Keine Berührung ohne Vorankündigung. Klare Orientierung: „Du bist [Name]. Wir sind in [Ort]. Es ist [Tag und Uhrzeit]. Was gerade passiert, ist eine Erinnerung — du bist sicher.“ Kein Nachfragen zum Inhalt der Erinnerung.

(d) Psychologische Dekompensation: Aussagen wie „Ich kann gar nichts“, „Ich will nicht mehr“ (nicht als Frustration, sondern als Zusammenbruch), stundenlanger Rückzug, Unfähigkeit einfache Anweisungen zu verarbeiten. → Meine Reaktion: Grundbedürfnisse sichern (Wärme, Nahrung, Wasser), nicht allein lassen, bei Suizidalitätssignalen sofortige professionelle Hilfe (112).

15.4Was ich dann tue:

  1. 1.Übung sofort beenden
  2. 2.Zuerst medizinische Ursachen ausschließen (Unterkühlung, Unterzuckerung, Dehydrierung)
  3. 3.Krisentypspezifisch reagieren (siehe 15.3 a–d)
  4. 4.Decke, warmes Getränk, Sitzen ermöglichen
  5. 5.Dich nicht allein lassen
  6. 6.Einzelgespräch, wenn du bereit bist
  7. 7.Bei Krise, die meine Kompetenz übersteigt: Professionelle Hilfe vermitteln
  8. 8.Vorfall dokumentieren

15.5Was mit der Gruppe passiert: Ich bin allein mit euch — das bedeutet, ich kann mich nicht gleichzeitig um eine Krise und um die Gruppe kümmern. Bei einer psychologischen oder medizinischen Krise wird die Gruppenaktivität sofort unterbrochen. Alle Teilnehmer sichern ihre Werkzeuge und versammeln sich am Sammelplatz. Ich kümmere mich zuerst um die betroffene Person. Bei einem Notfall, der meine Kapazität übersteigt, aktiviere ich die Rettungskette (112) und beauftrage den erfahrensten Teilnehmer mit der Aufsicht der Gruppe bis professionelle Hilfe eintrifft.

15.6Krise während Solo-Phasen: Tritt eine Krise bei einem Solo-Teilnehmer auf, hat dessen Versorgung Vorrang. Andere Solo-Teilnehmer werden — sofern möglich — per Funk oder Signal über die Unterbrechung informiert. Im 12M-Format mit 48h-Solo stellt der Satellitentracker sicher, dass andere Solo-TN unabhängig von mir ein Notfallsignal absetzen können.

Grenze Training — Therapie

15.7Ein Debrief ist kein therapeutisches Gespräch. Ich bin Survival-Trainer, kein Therapeut. Meine Aufgabe ist es, dich sicher durch das Training zu bringen und bei Bedarf an Fachleute zu verweisen. Wenn während des Kurses unerwartetes emotionales Material auftaucht, biete ich dir ein Einzelgespräch an und vermittle bei Bedarf professionelle Hilfe.

15.8Was ich NICHT tue: Traumata aufarbeiten. Diagnosen stellen. Therapie durchführen. Gruppendebrief erzwingen. Das sind Aufgaben für ausgebildete Therapeuten.

§ 16  Gesundheit, Kontraindikationen und Attestpflicht

Attestpflicht (Formate 7T und 12M)

16.1Für die Formate 7T und 12M brauchst du ein ärztliches Attest (vgl. AGB § 4). Es muss bestätigen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme an körperlichen Belastungen unter Kältebedingungen, mehrtägiger Freilandübernachtung und reduzierter Nahrungsaufnahme entgegenstehen. Die Entscheidung über die Kurstauglichkeit trifft ausschließlich dein behandelnder Arzt — ich treffe keine eigene medizinische Einschätzung (vgl. AGB § 4 Abs. 9).

16.2Frist: Spätestens 28 Tage vor Kursbeginn. Ich stelle ein Formular für deinen Arzt bereit, das die konkreten Belastungen beschreibt. Das Attest muss nur die Eignung feststellen — Diagnosen werden nicht verlangt und nicht gespeichert. Die Kosten der Untersuchung trägst du (vgl. AGB § 4 Abs. 8). Das Attest gilt 12 Monate ab Untersuchungsdatum. Bei der Jahresausbildung ist eine Erneuerung nach 12 Monaten erforderlich — die Teilnahme am nächsten Modul nach Ablauf ist erst nach Vorlage eines aktuellen Attests möglich (vgl. AGB § 4 Abs. 7).

16.3Ergibt die Untersuchung eine Nicht-Eignung, hast du Anspruch auf Erstattung oder kostenlose Umbuchung auf ein geeignetes Format (vgl. AGB § 4 Abs. 5). Bei eingeschränkter Eignung („bedingt geeignet“ mit ärztlichen Auflagen) prüfe ich, ob eine modifizierte Teilnahme möglich ist — zum Beispiel ohne Solo-Phase. Ist die Mindestanforderung für eine sinnvolle Teilnahme nicht erfüllt, empfehle ich dir ein geeignetes Alternativformat (vgl. AGB § 4 Abs. 6).

Selbstauskunft (Formate 1T und 3T)

16.4Für Tages- und 3-Tages-Kurse genügt ein von dir ausgefüllter Gesundheitsfragebogen (vgl. AGB § 4 Abs. 3). Fülle ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. Falsche oder unvollständige Angaben können ein erhebliches Mitverschulden begründen (vgl. AGB § 11 Abs. 1). War dir eine gesundheitliche Einschränkung bei der Buchung bereits bekannt oder hätte sie dir bekannt sein müssen, besteht kein Anspruch auf die Erstattungsregelung bei Nicht-Eignung (vgl. AGB § 4 Abs. 10).

Kontraindikationen

16.5Bei folgenden Vorerkrankungen ist eine Teilnahme an allen Formaten ausgeschlossen:

  • Aktive Psychose
  • Unbehandelte schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Aktive Suizidalität
  • Schwere dissoziative Störungen

16.6Zusätzliche Kontraindikationen für 7T/12M:

  • Kalorienreduktion: Aktive Essstörung, Diabetes Typ 1, Schwangerschaft
  • Kälteexposition: Raynaud-Syndrom, schwere Kreislaufstörungen, unkontrollierter Diabetes
  • Stressexposition: Unkontrollierte Angststörung, unkontrollierte PTBS

Medikamente und Änderungen

16.7Notwendige Medikamente (Insulin, Notfall-Medikation bei Allergien) bringst du selbst mit und informierst mich vor Kursbeginn über Aufbewahrungsort und Anwendung (vgl. AGB § 11 Abs. 7). Änderungen deines Gesundheitszustands nach der Buchung sind mir unverzüglich mitzuteilen (vgl. AGB § 11 Abs. 3).

Datenschutz bei Gesundheitsdaten

16.8Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten werden auf Grundlage deiner ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet. Die Einwilligung wird im Buchungsprozess über eine separate Checkbox eingeholt, die ausschließlich die Gesundheitsdatenverarbeitung betrifft — getrennt von der Bestätigung der AGB und Sicherheitshinweise.

Einwilligungstext

„Ich willige ein, dass die Wildnisschule Lupus (Maurice Ressel) das Ergebnis meiner ärztlichen Beurteilung (geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet) sowie ggf. tätigkeitsbezogene Einschränkungen zum Zweck der Kursdurchführung und Sicherheitsgewährleistung digital und verschlüsselt speichert. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar (E-Mail: info@wildnisschule-lupus.de). Ein Widerruf hat zur Folge, dass eine Teilnahme an Formaten mit Attestpflicht nicht möglich ist.“

Es wird ausschließlich das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung gespeichert — keine Diagnosen. Die Aufbewahrung erfolgt digital und verschlüsselt. Deine Gesundheitsdaten werden nach Ablauf von 10 Jahren nach deinem letzten Kurs gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (vgl. AGB § 16 Abs. 2–4).

16.9Erneute Bestätigung bei eskalierenden Modulen (Jahresausbildung). Bei der Jahresausbildung (12M) führe ich vor jedem Modul, das neue oder intensivere Stressoren einführt (z. B. erstes 48h-Solo, erstes Wintermodul), ein erneutes Aufklärungsgespräch und hole deine schriftliche Bestätigung ein. Du kannst zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob du an den intensiveren Elementen teilnimmst.

§ 17  Notfall, Erste Hilfe und Rettungskette

17.1Ich verfüge über eine aktuelle Outdoor-Erste-Hilfe-Qualifikation (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 3 Jahre). Ich bin verantwortlich für die Erstversorgung bei Unfällen und Notfällen. Teilnehmer mit Erste-Hilfe-Kenntnissen werden ermutigt, im Rahmen ihrer Fähigkeiten zu unterstützen.

17.2Ich führe eine professionelle Erste-Hilfe-Ausrüstung gemäß DIN 13160 mit, die für Dauer und Art des Kurses ausreichend ist, einschließlich SAM-Splint.

17.3Ich trage ein funktionsfähiges Kommunikationsmittel und bin verantwortlich für die Alarmierung des Rettungsdienstes und die Einweisung am Treffpunkt. Bei Kursen mit schlechter Netzabdeckung führe ich ein Satellitentelefon oder alternatives Notrufsystem mit.

17.4Ich verfüge über einen dokumentierten Notfallplan für jeden Kursort und jedes Kursformat. Dieser enthält: GPS-Koordinaten des Kursgeländes, nächstes Krankenhaus mit Anfahrtszeit, Rettungstreffpunkte, Notrufnummern (112, Giftnotruf), Evakuierungsrouten und Kommunikationsprotokoll.

17.5Ich überwache dein Wohlbefinden und ergreife bei Anzeichen von Unterkühlung oder Hitzeschlag sofort Maßnahmen. Melde Symptome unverzüglich. Bei Verschweigen von Symptomen oder Nichtbefolgung von Anweisungen kann ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB vorliegen.

17.6Notruf: 112. Meine Mobilnummer erhältst du vor Kursbeginn. E-Mail: info@wildnisschule-lupus.de

§ 18  Alkohol, Drogen und Substanzen

18.1Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln während der Veranstaltung ist untersagt (vgl. AGB § 11 Abs. 5). Das gilt für die gesamte Dauer des Kurses, einschließlich Übernachtungsphasen.

18.2Der Grund: Alkohol und Drogen beeinträchtigen Reaktionsfähigkeit, Koordination und Urteilsvermögen. Bei einem Training mit Werkzeugen, Feuer und Belastungssituationen gefährdet das nicht nur dich, sondern alle Teilnehmer.

18.3Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen (vgl. AGB § 13). Bei einem Ausschluss wegen Drogenkonsum besteht kein Erstattungsanspruch.

§ 19  Umweltschutz und Naturschutzrecht

19.1Ich verpflichte mich dem Leave-No-Trace-Prinzip und trage die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften. Befolge meine Anweisungen zum Umweltschutz und verursache keine Schäden an Flora und Fauna.

19.2Verschmutze keine Wasserquellen. Ich weise Waschbereiche aus (mindestens 50 Meter von Wasserquellen). Verwende ausschließlich biologisch abbaubare Seifen.

19.3Müll wird zentral gesammelt und von mir entsorgt. Lass keinen Abfall in der Natur zurück.

19.4Schädige oder störe keine geschützten Pflanzen oder Tiere. Ich informiere zu Kursbeginn über geschützte Arten im Kursgebiet. Verstöße gegen Artenschutzvorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Brandenburg-spezifische Regelungen

19.5Feuer im Wald: Nur mit Genehmigung der Forstbehörde. Ich verfüge über die erforderlichen Genehmigungen für meine Kursgelände. Waldbrandwarnstufen beachte ich täglich (vgl. § 4).

19.6Wildcamping ist in Brandenburg ohne Genehmigung grundsätzlich verboten. Meine Kurse finden auf Privatgelände mit entsprechender Genehmigung statt.

19.7Messer-Tragerecht: Feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm unterliegen dem Führverbot im öffentlichen Raum (§ 42a WaffG). Auf dem Kursgelände (Privatgelände) ist die Nutzung zulässig.

19.8Fallenbau (ab 12M): Ausschließlich als Übung ohne Fangabsicht. Geschützte Arten dürfen nicht gesammelt oder bejagt werden.

§ 20  Versicherung, Nachsorge und Rechtliche Hinweise

Versicherung

20.1Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.

LVM Versicherung
Kolde-Ring 21
48151 Münster · Deutschland
Geltungsraum: weltweit

20.2Du musst eine gültige Krankenversicherung haben (vgl. AGB § 11 Abs. 4). Du bist verpflichtet, über eine private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. € zu verfügen. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird zusätzlich dringend empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt möglicherweise nicht alle Outdoor-Risiken ab.

Nachsorge

20.3Das Training endet mit dem Kursende. Eine über die Kursdauer hinausgehende Betreuung ist nicht Bestandteil des Vertrags. In akuten Krisensituationen wende dich an die unter § 17 genannten Notrufnummern oder professionelle psychologische Hilfsangebote.

20.4Wenn du nach dem Kurs anhaltende Belastung, Schlafstörungen, Angstzustände oder andere ungewöhnliche Symptome bemerkst, wende dich an mich oder direkt an eine professionelle Anlaufstelle. Ich unterstütze dich bei der Vermittlung.

Rechtliche Hinweise

20.5Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (vgl. AGB § 10 Abs. 1). Diese Sicherheitshinweise können die gesetzliche Haftung weder einschränken noch ausschließen.

20.6Ich erfülle meine Verkehrssicherungspflicht durch Geländeprüfung, qualifizierte Kursleitung, Sicherheitseinweisungen, aktive Aufsicht, dokumentiertes Sicherheitskonzept und definierte Abbruchkriterien.

20.7Bei schuldhafter Missachtung der Sicherheitshinweise oder meiner Anweisungen kann gemäß § 254 BGB ein Mitverschulden vorliegen. Dies gilt insbesondere für eigenmächtiges Handeln entgegen ausdrücklicher Anweisungen, Verschweigen relevanter Gesundheitsinformationen und Nichtbefolgung von Sicherheitsvorschriften.

20.8Diese Sicherheitshinweise ergänzen die AGB der Wildnisschule Lupus. Soweit einzelne Formulierungen von den AGB abweichen, gehen die AGB vor (vgl. AGB § 14).

20.9Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann ich Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen (vgl. AGB § 13).

Dokumentation

20.10Ich dokumentiere: Sicherheitseinweisungen (Teilnehmerliste + Datum), Ausrüstungskontrollen, Solo-Protokolle (Wetter, Zustand, Check-in-Zeiten), Vorfälle und Beinahe-Unfälle. Diese Dokumentation dient dem Nachweis meiner Sorgfalt und deinem Schutz.

Eberswalde, April 2026 — Maurice Ressel, Wildnisschule Lupus
Dokument-Version 2026.05 · Stand April 2026