Naturnaher Mooswald in der Schorfheide — Trainingsumfeld für Survival-Psychologie

AGB

 
Wildnisschule Lupus

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dir und der Wildnisschule Lupus für alle Kursbuchungen, Ausbildungen und Veranstaltungen.

Version 3.7 Stand April 2026 Gültig ab 01.05.2026

§ 1  Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Maurice Ressel · Wildnisschule Lupus
Hans-Marchwitza-Str. 5 · 16227 Eberswalde
Telefon: +49 151 42051465
E-Mail: info@wildnisschule-lupus.de
USt-IdNr.: DE271810405

(nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“) über die Teilnahme an Kursen, Ausbildungen und Veranstaltungen des Veranstalters.

(2)Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3)Der Veranstalter betreibt ein Einzelunternehmen. Er haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

§ 2  Leistungsbeschreibung

(1)Der Veranstalter bietet Survival Training und Ausbildungen im Bereich Survival und Handlungsfähigkeit unter Belastung an. Die Formate umfassen Tages- und Mehrtages-Kurse sowie eine Jahresausbildung (12 Monate). Kurse für Unternehmen und Organisationen werden nach Absprache angeboten. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters zum Zeitpunkt der Buchung.

(2)Die Angebote des Veranstalters sind kein Therapie-, Selbsthilfe- oder medizinisches Angebot. Die Teilnahme ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Der Veranstalter verfügt über ein Sicherheitskonzept für den Umgang mit körperlichen und psychischen Belastungssituationen während des Kurses. Bei Bedarf unterstützt der Kursleiter den Teilnehmer bei der Vermittlung professioneller Hilfe.

(3)Sollten äußere Einflüsse wie höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder widrige Wetterbedingungen eine Anpassung der Leistungen erforderlich machen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Leistungen anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Die Information des Teilnehmers erfolgt automatisiert über das Buchungssystem. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht hierdurch nicht; die Regelungen in § 9 (Höhere Gewalt) und § 18 (Witterungsbedingungen) bleiben unberührt.

(4)Es kann vorkommen, dass ein Kursort wegen Arten- oder Naturschutz, behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Gründe nicht zugänglich ist. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, auf einen gleichwertigen Ersatzort in der Region Brandenburg auszuweichen. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht hierdurch nicht.

(5)Der Veranstalter behält sich vor, den angekündigten Kursleiter durch eine gleichwertig qualifizierte Person zu ersetzen, sofern dies aus wichtigem Grund erforderlich ist (z. B. Krankheit, Unfall). Der Ersatzkursleiter verfügt über vergleichbare Qualifikationen und Erfahrung. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht hierdurch nicht. Im Falle einer vollständigen Absage gilt § 8 (Absage durch den Veranstalter).

(6)Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf, die Inhalte sowie die methodische und didaktische Gestaltung der Kurse nach sachlichem Ermessen anzupassen. Die wesentlichen Hauptleistungen des Kurses, wie sie in der Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung festgelegt sind, werden dabei nicht verändert. Änderungen an der Website nach der Buchung haben keinen Einfluss auf den bereits geschlossenen Vertrag.

(7)Zusatzleistungen, die über die in der Kursbeschreibung definierten Hauptleistungen hinausgehen, liegen im Ermessen des Veranstalters und werden nur erbracht, sofern die Umstände dies erlauben. Ein Rechtsanspruch auf die Erbringung von Zusatzleistungen besteht nicht.

(8)Bei individuell zusammengestellten Kursangeboten (z. B. Firmen-Kurse, Sonderformate) ergibt sich der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ausschließlich aus dem individuellen Angebot und der Buchungsbestätigung.

§ 3  Buchung und Vertragsschluss

(1)Die Darstellung der Kurse auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2)Durch das Absenden des Buchungsformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande.

(3)Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese AGB und die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und als Vertragsbestandteil anerkennt.

(4)Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Zur Regelung für Minderjährige siehe § 12 dieser AGB.

(5)Bei Gruppenanmeldungen (z. B. durch Unternehmen oder Organisationen) ist der Rechnungsempfänger vollumfänglich Vertragspartner hinsichtlich der Zahlung. Er ist für die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen aller angemeldeten Personen verantwortlich. Werden Minderjährige angemeldet, hat der Rechnungsempfänger die Einverständniserklärungen gemäß § 12 mit der Anmeldung vorzulegen.

(6)Mit der Buchung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Veranstalter Mitteilungen und Erklärungen — soweit gesetzlich zulässig — per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

§ 4  Teilnahmevoraussetzungen — Medizinische Eignung

(1)Teilnehmer an Kursen der Formate 7-Tages-Intensivwoche und Jahresausbildung (12 Monate) sind verpflichtet, spätestens 28 Tage vor Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme an körperlichen Belastungen unter Kältebedingungen, mehrtägiger Freilandübernachtung, reduzierter Nahrungsaufnahme, Schlafreduktion und Solo-Szenarien entgegenstehen. Das Attest darf nur die Eignung oder Nichteignung feststellen; detaillierte Diagnosen werden nicht verlangt. Die Attestpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit des Teilnehmers aufgrund der besonderen physischen und psychischen Anforderungen dieser Formate.

(2)Das Arztformular, das die konkreten Belastungen des jeweiligen Kursformats beschreibt, ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und über den Upload-Link im Buchungssystem einreichbar.

(3)Für Tages- und 3-Tages-Kurse genügt ein vom Teilnehmer selbst ausgefüllter Gesundheitsfragebogen. Dieser wird im Buchungsprozess zur Verfügung gestellt.

(4)Wird das ärztliche Attest nicht fristgerecht vorgelegt und liegt kein Fall der ärztlichen Nichteignung nach Abs. 5 vor, gilt die Buchung als vom Teilnehmer storniert. Die Stornierungsregelung nach § 7 Abs. 1 findet Anwendung; maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Ablaufs der Vorlagefrist (28 Tage vor Kursbeginn).

(5)Ergibt die ärztliche Untersuchung eine Nichteignung und wird das Attest vor Beginn der Stornofristen nach § 7 Abs. 1 vorgelegt, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift über die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 100 €, gültig 24 Monate für ein anderes Kursformat. Wird das Attest erst innerhalb der Stornofristen nach § 7 Abs. 1 vorgelegt, gelten die dort geregelten Stornopauschalen.

(6)Bei eingeschränkter Eignung („bedingt geeignet“ mit ärztlichen Auflagen) prüft der Veranstalter, ob eine modifizierte Teilnahme möglich ist. Ist die Mindestanforderung für eine sinnvolle Teilnahme am gebuchten Format nicht erfüllt, empfiehlt der Veranstalter ein geeignetes Alternativformat. Es gelten die Regelungen für ärztliche Nicht-Freigabe nach Abs. 5.

(7)Die ärztliche Freigabe gilt 12 Monate ab Untersuchungsdatum. Bei der Jahresausbildung ist eine Erneuerung nach 12 Monaten erforderlich. Die Teilnahme am nächsten Modul nach Ablauf ist erst nach Vorlage eines aktuellen Attests möglich.

(8)Die Kosten der ärztlichen Untersuchung (IGeL-Leistung) trägt der Teilnehmer.

(9)Die Entscheidung über die Kurstauglichkeit trifft ausschließlich der behandelnde Arzt des Teilnehmers auf Basis der beschriebenen Belastungen. Der Veranstalter trifft keine eigene medizinische Einschätzung.

(10)War die gesundheitliche Einschränkung dem Teilnehmer bei Buchung bereits bekannt und hat er sie im Gesundheitsfragebogen oder bei der Buchung nicht angegeben, besteht kein Anspruch auf die Erstattungsregelung nach Abs. 5.

§ 5  Preise und Zahlung

(1)Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Die Zahlung erfolgt per Vorkasse mittels Überweisung oder PayPal. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Zahlungen per PayPal können über paypal.me/MauriceResselDE erfolgen; bitte gib hierbei deine Buchungsnummer als Verwendungszweck an.

(3)Für die Jahresausbildung kann Ratenzahlung vereinbart werden: 10 monatliche Raten à 299 €, beginnend mit der Anmeldung. Der Gesamtbetrag bei Ratenzahlung entspricht dem Einmalpreis von 2.990 €; ein Ratenaufschlag wird nicht erhoben. Gerät der Teilnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und zahlt er den rückständigen Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt.

(4)Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Veranstalter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen.

§ 6  Widerrufsrecht

(1)Für Verträge über Tageskurse, 3-Tages-Kurse und 7-Tages-Intensivwochen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht.

(2)Für die Jahresausbildung (12 Monate) besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsbelehrung wird dem Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass die Ausbildung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei Widerruf einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Diese ausdrückliche Erklärung wird im Buchungsprozess gesondert eingeholt.

(3)Stornierungen richten sich — soweit kein Widerrufsrecht besteht — ausschließlich nach § 7 dieser AGB.

Hinweis gemäß Art. 246a § 3 EGBGB

Für Tageskurse, 3-Tages-Kurse und 7-Tages-Intensivwochen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für die Jahresausbildung besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss (§ 355 BGB). Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Buchungsbestätigung.

§ 7  Stornierung durch den Teilnehmer

(1)Bei Stornierung einer Buchung durch den Teilnehmer werden folgende pauschalierte Stornierungsgebühren fällig, die dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entsprechen:

  • Bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor Kursbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr
  • Ab dem 41. bis zum 29. Tag vor Kursbeginn: 55 % der Teilnahmegebühr
  • Ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Kursbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
  • Ab dem 14. Tag bis zum Kursbeginn: 90 % der Teilnahmegebühr
  • Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 % der Teilnahmegebühr

(2)Die Pauschalen entsprechen dem gewöhnlich zu erwartenden Schaden. Der Veranstalter führt die Kurse mit maximal 12 Teilnehmern durch; eine kurzfristige Nachbesetzung stornierter Plätze ist erfahrungsgemäß nicht möglich. Die Fixkosten (Geländemiete, Versicherung, Material, Verpflegung) fallen unabhängig von der Teilnehmerzahl an. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

(3)Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstalter.

(4)Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson benennen, die in den bestehenden Vertrag eintritt. Die Benennung muss in Textform spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Bei Eintritt einer Ersatzperson entfallen die Stornierungsgebühren; eine Bearbeitungsgebühr von 150 € wird erhoben (250 € bei Formaten mit Attestpflicht, da eine erneute Prüfung der medizinischen Eignung erforderlich ist).

(5)Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Nichterscheinen, verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung aus persönlichen Gründen (z. B. Überforderung, Angst, fehlende Belastbarkeit) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests — die Stornierungsregelungen nach Abs. 1 finden Anwendung.

(6)Sollte es zum Ausfall einzelner Kursteile kommen, der vom Veranstalter zu vertreten ist, kann der Teilnehmer innerhalb von 12 Monaten einen Ausweichtermin aus dem verfügbaren Kursangebot selbst buchen. Wird diese Frist nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(7)Bei Stornierung aufgrund ärztlich nachgewiesener Nichteignung gilt § 4 Abs. 5 dieser AGB vorrangig.

§ 8  Absage und Änderungen durch den Veranstalter

(1)Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn weniger als die für eine wirtschaftliche und sicherheitstechnisch sinnvolle Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl gebucht ist. Die Absage erfolgt spätestens 21 Tage vor Kursbeginn bei Kursen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen, spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bei Kursen von 2 bis 6 Tagen Dauer und spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn bei Tagesveranstaltungen.

(2)Bei Absage durch den Veranstalter hat der Teilnehmer Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten. Sollte innerhalb dieses Zeitraums kein für den Teilnehmer passender Ersatztermin angeboten werden können, erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 100 € innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Umbuchungsfrist.

(3)Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen einer Absage durch den Veranstalter bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9  Höhere Gewalt

(1)Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, wird dem Teilnehmer zunächst ein Ausweichtermin angeboten.

(2)Wird innerhalb von 24 Monaten kein zumutbarer Ersatztermin angeboten, erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 100 €.

(3)Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 10  Haftung

(1)Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2)Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)Outdoor-Aktivitäten bergen naturbedingte Risiken (z. B. unebene Wege, Wetteränderungen, Insektenstiche, Zeckenbisse, Wildtierbegegnungen). Der Veranstalter klärt über diese Risiken umfassend auf und trifft alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen. Für Sachschäden, die durch waldtypische oder naturbedingte Gefahren entstehen und die der Veranstalter trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte, haftet der Veranstalter nicht. Die Haftung für Sachschäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den Regelungen der Absätze 1 bis 3 — auch bei naturbedingten Gefahren.

(5)Kurse finden teilweise auf Grundstücken Dritter statt (Wald, Privatgelände). Der Veranstalter prüft diese Gelände vor Kursbeginn auf erkennbare Gefahren. Für nicht erkennbare Mängel des Geländes, die der Veranstalter bei zumutbarer Sorgfalt nicht hätte feststellen können, haftet er nicht. Die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(6)Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmers, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruht. Der Teilnehmer ist für die sichere Aufbewahrung seiner persönlichen Ausrüstung und Wertgegenstände selbst verantwortlich.

§ 11  Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1)Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Gesundheitsfragebogen bzw. die ärztliche Freigabe vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen bzw. einzureichen. Falsche oder unvollständige Angaben über gesundheitliche Einschränkungen können ein erhebliches Mitverschulden des Teilnehmers an etwaigen daraus resultierenden Schäden nach § 254 BGB begründen.

(2)Teilnehmer sind verpflichtet, allen Sicherheitsanweisungen der Kursleitung unverzüglich Folge zu leisten. Die bewusste Missachtung ausdrücklicher Sicherheitshinweise begründet ein Mitverschulden nach § 254 BGB, das zur Reduzierung von Schadensersatzansprüchen führen kann.

(3)Änderungen des Gesundheitszustands, die nach Ausstellung des ärztlichen Attests oder nach Abgabe des Gesundheitsfragebogens eingetreten sind und die Eignung für die Kursteilnahme beeinflussen könnten, sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung begründet ein erhebliches Mitverschulden nach § 254 BGB.

(4)Der Teilnehmer ist verpflichtet, über eine gültige Krankenversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. € zu verfügen. Der Nachweis ist auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird zusätzlich dringend empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt möglicherweise nicht alle bei Outdoor-Aktivitäten entstehenden Kosten (z. B. Bergungskosten) ab.

(5)Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln während der Veranstaltung ist untersagt.

(6)Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, eine einzelne Übung aus eigenem Entschluss abzubrechen. Der Abbruch einer einzelnen Übung führt nicht zum Ausschluss vom weiteren Kurs. Die Stornierungsregelungen nach § 7 bleiben hiervon unberührt.

(7)Notwendige Medikamente (z. B. Insulin, Notfall-Medikation bei Allergien) bringt der Teilnehmer selbst mit und informiert den Kursleiter vor Kursbeginn über Aufbewahrungsort und Anwendung.

(8)Vom Veranstalter ausgegebene Materialien und Werkzeuge sind Eigentum des Veranstalters und müssen pfleglich behandelt werden. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

(9)Erfolgen Anzeigen, Forderungen oder Beanstandungen Dritter (z. B. Grundstückseigentümer, Behörden) an den Veranstalter aufgrund des Verhaltens eines Teilnehmers, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet.

§ 12  Minderjährige Teilnehmer

(1)Für die Teilnahme an Kursen ist grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

(2)Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen oder mit Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile in Textform. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

(3)Die Einverständniserklärung muss enthalten: Bestätigung der körperlichen und psychischen Eignung, Angaben zu Gesundheitszustand, Allergien und Medikamenten, Notfallkontakte, Nachweis einer Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie bei Begleitung durch Dritte eine Vollmacht einschließlich der Befugnis zu medizinischen Entscheidungen.

(4)Kinder unter 14 Jahren können nicht an den Kursformaten teilnehmen.

§ 13  Ausschluss von Teilnehmern

(1)Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden, erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, oder rassistisches, sexistisches, extremistisches oder anderweitig diskriminierendes Verhalten zeigen.

(2)Bei einem Ausschluss wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Sicherheitsverstöße, Drogenkonsum, diskriminierenden Verhaltens oder Gefährdung anderer Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. In allen übrigen Fällen des Ausschlusses gelten die Stornierungsregelungen nach § 7 entsprechend.

(3)Der Ausschluss wird dokumentiert und dem Teilnehmer in Textform bestätigt.

§ 14  Sicherheitshinweise

(1)Die Sicherheitshinweise des Veranstalters sind integraler Bestandteil dieser AGB. Sie werden dem Teilnehmer vor Vertragsschluss als separates Dokument zum Download auf der Website bereitgestellt und sind vor der Buchung zur Kenntnis zu nehmen.

(2)Der Teilnehmer bestätigt bei der Buchung durch eine separate Checkbox, dass er die Sicherheitshinweise für den gebuchten Kurs gelesen und als Vertragsbestandteil akzeptiert hat.

(3)Der Veranstalter behält sich vor, Sicherheitshinweise bei neuen Erkenntnissen zu aktualisieren. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Version der Sicherheitshinweise.

§ 15  Foto- und Videoaufnahmen

(1)Während der Kurse können zu internen Dokumentationszwecken Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Die Anfertigung und Nutzung erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers in Textform. Die Einwilligung ist freiwillig; die Teilnahme am Kurs ist nicht von der Einwilligung abhängig.

(2)Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind (Website, Social Media, Printmedien), erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung in Textform. Diese Einwilligung benennt die konkreten Verwendungszwecke.

(3)Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(4)Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung beider Sorgeberechtigter erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

(5)Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Maurice Ressel, Hans-Marchwitza-Str. 5, 16227 Eberswalde, E-Mail: info@wildnisschule-lupus.de. Weitere Informationen: siehe Datenschutzerklärung.

§ 16  Datenschutz

(1)Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

(2)Gesundheitsdaten (Gesundheitsfragebogen, ärztliche Freigabe) werden auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet. Die Einwilligung wird separat eingeholt. Ergänzend stützt sich die Aufbewahrung auf Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen). Es wird ausschließlich das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung (geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet) sowie ggf. tätigkeitsbezogene Einschränkungen gespeichert. Diagnosen werden nicht übermittelt und nicht gespeichert. Die Aufbewahrung erfolgt digital und verschlüsselt.

(3)Gesundheitsdaten werden nach Ablauf von 10 Jahren nach dem letzten Kurs gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (§ 199 Abs. 2 BGB: 30-jährige Verjährungsfrist für Körperschäden).

(4)Der Teilnehmer kann seine datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Nach Widerruf der Einwilligung ist eine Teilnahme an Formaten mit Attestpflicht nicht mehr möglich. Der Veranstalter speichert das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung auch nach Widerruf der Einwilligung auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO zur Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Speicherdauer richtet sich nach § 16 Abs. 3 dieser AGB. Der Teilnehmer hat das Recht, Auskunft über die auf dieser Grundlage gespeicherten Daten zu verlangen. Der Widerruf gilt nicht rückwirkend für bereits durchgeführte Kurse.

§ 17  Urheberrecht und Kursmaterialien

(1)Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Kursmaterialien (Unterlagen, Handouts, Präsentationen, Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch des Teilnehmers gestattet.

(2)Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Kursmaterialien bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform. Zitate im Rahmen von § 51 UrhG bleiben unberührt.

§ 18  Witterungsbedingungen

(1)Survival Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Regen, Kälte und Wind sind Teil des Trainingserlebnisses und berechtigen nicht zur Stornierung oder Minderung.

(2)Bei extremen Wetterbedingungen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen (z. B. Gewitter, Sturm ab Windstärke 8, Extremhitze über 38 °C, Extremkälte unter −15 °C, Waldbrandgefahr ab Stufe 4, Unwetterwarnungen ab Stufe Orange des DWD), passt der Veranstalter das Programm an oder unterbricht die Veranstaltung. Ein Anspruch auf Minderung besteht nur, wenn die Anpassung den Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich verändert. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, sofern mindestens 80 % der wesentlichen Hauptleistungen erbracht werden.

(3)Werden aufgrund von Witterung oder anderen Umständen weniger als 80 % der wesentlichen Hauptleistungen erbracht, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für einen Folgekurs im Wert des nicht erbrachten Anteils (24 Monate gültig). Eine Erstattung in Geld erfolgt nur, wenn innerhalb der Gültigkeitsfrist nachweislich kein für den Teilnehmer passender Ersatztermin angeboten werden konnte; in diesem Fall wird eine Verwaltungspauschale von 100 € einbehalten.

§ 19  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)Für Streitigkeiten mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters in Eberswalde. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

§ 20  Alternative Streitbeilegung

(1)Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 21  Schlussbestimmungen

(1)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht; Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(2)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Eberswalde, April 2026 — Maurice Ressel, Wildnisschule Lupus
Dokument-Version 3.7 · Stand April 2026