Glossar › Ziviles Ausweichen

Von Maurice Ressel, Survival-Experte – 15 Jahre Felderfahrung in 22 Krisenländern

Ziviles Ausweichen: Definition, Methode und Rechtsrahmen einer eigenständigen Disziplin

Ziviles Ausweichen bezeichnet das aktive, geplante und kompetenzbasierte Sich-Entziehen unbewaffneter Zivilpersonen ohne hoheitliche Befugnis aus einer Bedrohungslage. Die Disziplin verbindet vier Säulen innerhalb des deutschen Rechtsrahmens: Lagebeurteilung, Routenwahl, diskrete Bewegung mit Distanzgewinn und Reintegration. Sie adaptiert militärische Evasionsdoktrin für zivile Zwecke und unterscheidet sich von Flucht, Evakuierung und Selbstschutz durch ihren akuten, mobilen und selbstinitiierten Charakter.

Ziviles Ausweichen auf einen Blick

Ziviles Ausweichen ist das geplante Sich-Entziehen unbewaffneter Zivilpersonen aus einer akuten Bedrohungslage, ohne hoheitliches Mandat.

Die methodische Trennlinie zu Survival ist eindeutig: bleiben und überstehen gegen sich entziehen und nicht entdeckt werden.

Vier Säulen tragen die Disziplin: Lagebeurteilung, Routenwahl, diskrete Bewegung mit Distanzgewinn, Reintegration.

Das deutsche Recht behandelt Ausweichen gegensätzlich: bei der Notwehr (§ 32 StGB) nicht verlangt, beim Notstand (§ 34 StGB) als mildestes Mittel geboten.

Der Begriff grenzt sich klar gegen Evakuierung, Selbstschutz und Flucht ab und ist als zivile Adaption militärischer Evasion zu verstehen.

Was ist Ziviles Ausweichen?

Ziviles Ausweichen ist eine angewandte Krisenkompetenz: das aktive, geplante und kompetenzbasierte Sich-Entziehen unbewaffneter Zivilpersonen ohne hoheitliche Befugnis aus einer akuten Bedrohungslage. Drei Merkmale grenzen den Begriff präzise ein. Das Handeln ist erstens aktiv und geplant, nicht reaktive Schreckstarre. Es erfolgt zweitens unbewaffnet und ohne staatliches Mandat. Und es ist drittens mobil und zielgerichtet, nicht ortsgebunden.

Genau diese drei Merkmale ziehen auch die Grenze der Disziplin. Was unbewaffnet, nicht-hoheitlich und alltagsnah ist, fällt hinein. Was Waffen, hoheitliche Befugnis oder militärische Gewaltanwendung voraussetzt, fällt heraus. Polizeiliche Eigensicherung und militärischer Häuserkampf teilen zwar Wurzeln mit dem zivilen Ausweichen, gehören aber nicht dazu, weil sie genau diese drei Bedingungen verletzen. Die Abgrenzung ist damit nicht willkürlich, sondern folgt aus der Definition selbst.

Im deutschsprachigen Raum existiert für dieses Feld kein etablierter Fachbegriff. Behördliche Glossare kennen Selbstschutz, Selbsthilfe und Evakuierung, doch keiner dieser Begriffe deckt das aktive, kompetenzbasierte Sich-Entziehen ab (BBK, 2024). Maurice Ressel hat diese in der Praxis längst gelebte Kompetenz als „Ziviles Ausweichen” benannt und ihre Grundlagen zu einem zusammenhängenden Rahmen zusammengeführt. Ein neu gefasster Begriff muss sich erst etablieren, und diese Offenheit gehört zur sachlichen Beschreibung dazu. Die folgende Einordnung beginnt deshalb dort, wo der Begriff seine Wurzeln hat: in der militärischen Doktrin, von der er sich zugleich methodisch absetzt.

Woher stammt der Begriff und wie grenzt er sich ab?

Die schärfste Abgrenzung des zivilen Ausweichens betrifft seinen nächsten Verwandten, das Survival. Survival zielt darauf, an einem Ort zu bleiben und zu überstehen: Schutz bauen, Wasser finden, Feuer machen, signalisieren, unter den Bedingungen von Lebensbedrohung, Ressourcenmangel und Zeitdruck. Ziviles Ausweichen zielt auf das Gegenteil: einen Ort verlassen, ohne entdeckt zu werden. Bleiben gegen sich entziehen, statisch gegen mobil. Diese methodische Differenz ist der Kern der Eigenständigkeit, nicht eine Nuance am Rand.

Bleiben gegen sich entziehen, statisch gegen mobil – darin liegt der Kern der Eigenständigkeit.

Historisch wurzelt das Ausweichen in der militärischen Evasion, dem Sich-Entziehen vor feindlicher Erfassung. Diese militärischen Konzepte bilden den Ursprung; ihre Anwendung im zivilen Ausweichen ist eine zivile Adaption, keine Übernahme. Das US-Handbuch FM 21-76-1 „Survival, Evasion, and Recovery” (1999) führt Evasion als eigenes Kapitel, getrennt von Navigation und Rückführung. Die NATO-Doktrin AJP-3.7 (Edition B, 2025) verankert einen Modus namens „unassisted recovery”: die Fähigkeit einer isolierten Person, eigenständig zu überleben und der Gefangennahme auszuweichen, um in Sicherheit zurückzukehren. Bemerkenswert ist, dass AJP-3.7 isolierte Personen über rein militärisches Personal hinaus einbezieht.

Ein verbreiteter Irrtum: Die NATO-Norm STANAG 7196 belegt keine Trennung von Survival und Evasion, denn sie ist der gemeinsame Standard, der beide unter dem Dach SERE zusammenfasst. Die analytische Trennung ergibt sich stattdessen aus der eigenständigen Personnel-Recovery-Doktrin (AJP-3.7) und aus der Definitionstrias des Survival-Begriffs.

Wer also wissen will, wo Survival endet und Ausweichen beginnt, findet die Antwort in der Methode: nicht im Überstehen, sondern im Entziehen. Welche konkreten Fähigkeiten dieses Entziehen verlangt, zeigt der Blick auf die vier Säulen.

Wer hat es zivil vorgelebt?

Ziviles Ausweichen hat eine zivile Tradition, die älter ist als der Begriff. Krisenfotojournalisten betreten Gefahrenzonen planvoll und verlassen sie kontrolliert wieder, unbewaffnet und ohne hoheitliches Mandat. Robert Capa, Mitgründer der Agentur Magnum Photos im Jahr 1947, prägte diese Haltung ebenso wie James Nachtwey, Mitgründer der VII Photo Agency, und Susan Meiselas, seit 1976 bei Magnum. Sie stehen für eine Praxis des bewussten Sich-Aussetzens und geplanten Rückzugs, lange bevor jemand sie als Disziplin fasste.

Professionalisiert wurde diese Kompetenz durch zivile Sicherheitsausbildungen. Das Hostile Environment Awareness Training, kurz HEAT, entstand 1993 bei Centurion und wurde zum Standard für Journalisten in Hochrisikogebieten. Organisationen wie die 2014 gegründete ACOS Alliance, das International News Safety Institute und das Committee to Protect Journalists trugen die Sicherheit ziviler Berichterstatter in geregelte Bahnen. Eine Zahl zur Einordnung, nicht als Beleg: 2024 wurden 124 Journalisten getötet (CPJ, 2025) und 383 humanitäre Helfer (UN-OCHA / Aid Worker Security Database, 2025). Das zeigt die Gefährdung dieser Berufe, ist aber kein Argument für die Wirksamkeit des Ausweichens.

In dieser Tradition steht auch Maurice Ressel als Krisenfotojournalist mit 15 Jahren Felderfahrung in 22 Krisenländern. Eine zweite Quelle kommt hinzu: Ressel lernt seit Jahren von zwei Soldaten der Bundeswehr und übt gemeinsam mit ihnen. Was sie aus der Aufklärung beherrschen, sich im Gelände bewegen, beobachten ohne gesehen zu werden, eine Lage mit Lückeninformation beurteilen, hat er für zivile Teilnehmer übersetzt. Er ist kein Soldat; er hat von ihnen gelernt und das zivil legal Trainierbare herausgelöst. Aus diesem Austausch und der eigenen Krisenerfahrung leitet sich das zivile Ausweichen ab. Wie es im Einzelnen funktioniert, zeigen die vier Säulen.

Die vier Säulen: wie Ziviles Ausweichen funktioniert

Ziviles Ausweichen ruht auf vier methodischen Säulen, die zeitlich aufeinander folgen. Die erste ist die Lagebeurteilung unter Unsicherheit: die Bedrohungslage lesen, bevor man handelt. Sie ist die Grundlage jeder weiteren Entscheidung, weil eine falsch eingeschätzte Lage jede Route und jede Bewegung entwertet. Die zweite Säule ist die Routenwahl in Bedrohungslagen. Ausschlaggebend ist hier nicht die schnellste Strecke, sondern die mit der geringsten Risikoexposition gegenüber Sicht, Begegnung und Vorhersagbarkeit.

Die dritte Säule ist die Bewegung selbst. Sie verbindet drei Methoden: Bewegungsdiskretion, also das Verringern der eigenen Wahrnehmbarkeit, das Signaturmanagement, das die optische, thermische, akustische und digitale Erkennbarkeit steuert, und den Distanzgewinn, das gesteuerte Vergrößern des räumlichen und zeitlichen Abstands zur Bedrohung. Welche Ausstattung dabei mitgeführt wird, regelt das Ausweichgepäck, das das Prinzip der Ausrüstungsschichten auf die zivile Bewegung überträgt. Die vierte Säule ist die Reintegration nach Ausweich-Erleben: die strukturierte, nicht-therapeutische Rückkehr in Alltag, Familie und Beruf. Ihr geht die Stressinokulation voraus, die Belastbarkeit vor dem Ernstfall aufbaut. Beide schließen den Bogen, weil ein Ausweichen erst dann abgeschlossen ist, wenn der Mensch zurückgefunden hat.

Ein Befund aus der Evakuierungsforschung schärft das Verständnis dieser Abfolge. In der Brand- und Gebäuderäumungsforschung gilt die sogenannte Pre-Movement-Phase als kritische Verzögerung. Gemeint ist die Zeit zwischen dem ersten Hinweis und dem tatsächlichen Loslaufen, in der Menschen wahrnehmen, deuten und die Lage bei anderen bestätigen (Forssberg et al., 2019). Diese Forschung legt nahe, dass auch beim Ausweichen die Entscheidungsverzögerung vor der Bewegung bedeutsam sein dürfte. Eine direkte Übertragung von der Gebäuderäumung auf jede Bedrohungslage ist allerdings nicht belegt und bleibt eine Analogie. Verwandte Arbeiten zur Warnreaktion beschreiben dasselbe Zögern als „Milling”, das Suchen nach Bestätigung vor dem Handeln (Wood & Mileti, 2018). Wie viel Handlungsspielraum am Ende bleibt, entscheidet jedoch nicht allein die Psychologie, sondern auch das Recht.

Was darf man? Der Rechtsrahmen in Deutschland

Das deutsche Strafrecht behandelt das Ausweichen gegensätzlich, und diese Asymmetrie ist der juristische Kern der Disziplin. Bei einem Angriff durch einen Menschen gilt die Notwehr nach § 32 StGB, und dort besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Ausweichen. Der Grundsatz lautet, das Recht müsse dem Unrecht nicht weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, darf sich verteidigen, ohne zuerst zu fliehen.

Diese Freiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Das Drei-Stufen-Modell der Notwehreinschränkung verlangt in bestimmten Konstellationen doch zuerst das Ausweichen. Dazu zählen Angriffe erkennbar schuldlos Handelnder wie Kinder oder erkennbar kranke Personen, enge persönliche Beziehungen, belanglose Bagatellangriffe und die selbst provozierte Lage. Die Reihenfolge lautet dann ausweichen, dann Schutzwehr, dann Trutzwehr. Ein Glossar-Eintrag, der diese Stufung verschwiege, gäbe ein falsches Bild der Rechtslage.

Anders liegt der Fall beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB, der bei einer Gefahr ohne menschlichen Angreifer greift, etwa bei Feuer, Hochwasser oder einer eskalierenden Sachlage. Hier ist das Ausweichen das vorrangige, mildere Mittel und damit geboten, bevor in fremde Rechtsgüter eingegriffen werden darf. Die saubere Trennung ist wichtig: § 32 gilt für menschliche Angriffe, § 34 für Gefahren aus einer Sachlage, und beide dürfen nicht vermischt werden.

Drei weitere Normen flankieren das Ausweichen. Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB entschuldigt eine Tat nur, wenn kein zumutbares Ausweichen über Flucht oder Behördenhilfe bestand. Das Waffengesetz begrenzt die Mittel. Nach § 42a WaffG dürfen Einhandmesser und feststehende Messer mit über zwölf Zentimetern Klingenlänge im öffentlichen Raum nicht geführt werden. Ein berechtigtes Interesse zur Selbstverteidigung erkennt das Gesetz ausdrücklich nicht an, und die Novelle 2024 hat die Beschränkungen zusätzlich verschärft. Die Pflicht zur Hilfeleistung nach § 323c StGB schließlich endet bei erheblicher eigener Gefahr, doch der Notruf bleibt fast immer zumutbar. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; die Subsumtion im Einzelfall bleibt einem Fachjuristen vorbehalten. Warum diese Fragen heute überhaupt an Gewicht gewinnen, zeigt der Blick auf die Sicherheitslage im deutschsprachigen Raum.

Warum ist das heute relevant?

Seit der Zeitenwende des Jahres 2022 hat der Bevölkerungsschutz im deutschsprachigen Raum spürbar aufgerüstet, und Eigenvorsorge gilt heute als ausdrücklich erwünschte Bürgerkompetenz. In Deutschland wurde zum 1. April 2025 eine Heimatschutzdivision in Dienst gestellt, das Bundeskabinett beschloss Mitte 2024 neue Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung, und das KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur trat im März 2026 in Kraft. Der Bundesweite Warntag 2025 erreichte 97 Prozent der Befragten über mindestens einen Warnkanal (BBK, 2026).

Eine Lücke in der Bilanz: Zwar wissen 76 Prozent, wie sie im Ernstfall gewarnt werden, doch nur 43 Prozent fühlen sich gut über die Risiken selbst informiert (BBK, 2026). Genau in diese Lücke zwischen Warnung und Wissen fällt die Ausweichkompetenz. Sie ergänzt die staatliche Vorsorge, ersetzt sie aber nicht: Die Institutionen warnen und schützen, der Einzelne handelt.

Die Vorsorgekultur unterscheidet sich dabei innerhalb des deutschsprachigen Raums deutlich, wie der Vergleich der amtlichen Empfehlungen zum Notvorrat zeigt.

Land Empfohlener Vorrat Wasser pro Person Besonderheit
Deutschland 10 Tage 2 Liter pro Tag BBK-Ratgeber, alltagsintegriert
Schweiz rund 1 Woche 9 Liter (Vorrat) Schutzplatz-Deckung über 100 Prozent
Österreich 14 Tage 2 Liter pro Tag dichtes Sirenennetz, jährlicher Probealarm

Diese institutionellen Vorgaben bilden den Rahmen, innerhalb dessen ziviles Ausweichen seinen Platz hat. Was die Disziplin nicht ist, lässt sich am klarsten durch Abgrenzung zeigen.

Was Ziviles Ausweichen nicht ist

Die Disziplin grenzt sich von vier benachbarten Begriffen ab, die oft mit ihr verwechselt werden. Die folgende Übersicht zeigt, worin der Unterschied jeweils liegt.

Begriff Charakter Abgrenzung zum Ausweichen
Evakuierung hoheitlich organisierte Verlegung (BBK) fremdgesteuert statt selbstinitiiert
Selbstschutz häuslich-präventiv, ortsgebunden (BBK) den Ort schützen statt ihn verlassen
Flucht grenzüberschreitend, statusbezogen (Genfer Flüchtlingskonvention, 1951) dauerhaft und rechtlich statt akut und taktisch
Persönliche Sicherheit von Helfern organisationsgebundenes Risikomanagement mandatsgebunden statt nicht-hoheitlich

Anders als die hoheitlich organisierte Evakuierung oder die statusbezogene Flucht ist ziviles Ausweichen individuell, akut und selbstinitiiert. Es ist auch von bestimmten Szenen klar abzugrenzen. Es teilt nichts mit der Naturpädagogik, nichts mit martialischer Selbstdarstellung und nichts mit der Subkultur, die den Krisenfall herbeiredet. Es ist eine nüchterne Kompetenz, kein Lebensstil.

Zwei Grenzen sind ehrlich zu benennen. Erstens ist „Ziviles Ausweichen” ein neu gefasster Begriff, dessen militärische Herkunft zivil adaptiert und nicht eins zu eins übernommen wird. Zweitens ersetzt die Disziplin keine staatliche Hilfe, und sie deckt nicht jedes denkbare Thema ab. Die hier beschriebene Grundlage bildet das Fundament, auf dem die einzelnen Methoden im Detail aufsetzen.

Häufige Fragen zum zivilen Ausweichen

Was ist Ziviles Ausweichen?

Ziviles Ausweichen ist das aktive, geplante und kompetenzbasierte Sich-Entziehen unbewaffneter Zivilpersonen ohne hoheitliche Befugnis aus einer akuten Bedrohungslage. Es verbindet Lagebeurteilung, Routenwahl, diskrete Bewegung mit Distanzgewinn und Reintegration.

Es unterscheidet sich von Flucht, Evakuierung und Selbstschutz durch seinen akuten, mobilen und selbstinitiierten Charakter.

Muss ich vor einem Angreifer fliehen?

Bei einem Angriff durch einen Menschen gilt die Notwehr nach § 32 StGB, und dort besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Ausweichen. In bestimmten Fällen verlangt das Drei-Stufen-Modell jedoch zuerst das Ausweichen, etwa gegenüber erkennbar schuldlos Handelnden, in engen persönlichen Beziehungen oder bei selbst provozierter Lage.

Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Was darf ich zur Selbstverteidigung mitführen?

Nach § 42a WaffG dürfen Einhandmesser und feststehende Messer mit über zwölf Zentimetern Klingenlänge im öffentlichen Raum nicht geführt werden. Die Selbstverteidigung zählt das Gesetz nicht zu den anerkannten berechtigten Interessen.

Die Waffenrechtsnovelle 2024 hat die Beschränkungen zusätzlich verschärft, etwa für Veranstaltungen und den öffentlichen Verkehr.

Worin unterscheidet sich Ausweichen von Flucht?

Flucht im rechtlichen Sinn ist grenzüberschreitend, statusbezogen und auf Dauer angelegt; sie ist über die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert. Ziviles Ausweichen ist demgegenüber individuell, akut und taktisch begrenzt.

Es zielt nicht auf einen dauerhaften Statuswechsel, sondern auf das kurzfristige Sich-Entziehen aus einer konkreten Bedrohungslage.

Ist Ziviles Ausweichen legal?

Ja. Ziviles Ausweichen bewegt sich innerhalb des deutschen Rechts; in vielen Lagen ist das Ausweichen sogar geboten. Beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB ist die Flucht das vorrangige, mildere Mittel.

Grenzen setzen vor allem das Waffengesetz und die Pflicht zur Hilfeleistung nach § 323c StGB, die jedoch bei erheblicher eigener Gefahr endet.

Quellenverzeichnis

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Glossar: Selbstschutz, Evakuierung. bbk.bund.de

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Vorsorgen für Krisen und Katastrophen sowie Auswertung Bundesweiter Warntag 2025. bbk.bund.de

NATO Standardization Office. AJP-3.7, Allied Joint Doctrine for the Recovery of Personnel in a Hostile Environment, Edition B, Version 1 (2025). gov.uk

U.S. Departments of the Army, Navy, Air Force, Marine Corps. FM 21-76-1, Survival, Evasion, and Recovery (1999). irp.fas.org

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention), 28. Juli 1951. unhcr.org

Forssberg, M., Kjellström, J., Frantzich, H., Mossberg, A. & Nilsson, D. (2019). The Variation of Pre-movement Time in Building Evacuation. Fire Technology, 55(6), 2491–2513. https://doi.org/10.1007/s10694-019-00881-1

Wood, M. M., Mileti, D. S., Bean, H., Liu, B. F., Sutton, J. & Madden, S. (2018). Milling and Public Warnings. Environment and Behavior, 50(5), 535–566. https://doi.org/10.1177/0013916517709561

Strafgesetzbuch (StGB), §§ 32, 34, 35, 323c. gesetze-im-internet.de

Waffengesetz (WaffG), § 42a. gesetze-im-internet.de

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (2024) und KRITIS-Dachgesetz (2026). bmi.bund.de

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS, Schweiz) und Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Kluger Rat – Notvorrat. bwl.admin.ch

Österreichischer Zivilschutzverband. Bevorratung und Zivilschutz-Probealarm. zivilschutzverband.at

Committee to Protect Journalists (CPJ). 2024 is the deadliest year for journalists in CPJ history (2025). cpj.org

UN-OCHA / Humanitarian Outcomes, Aid Worker Security Database. Aid worker fatalities 2024 (2025). unocha.org

ACOS Alliance, INSI, Centurion. Hostile Environment Awareness Training, institutioneller Überblick. acosalliance.org

Zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2026

Maurice Ressel, Survival-Experte und Gründer der Wildnisschule Lupus
Über den Autor

Maurice Ressel ist ein deutscher Survival-Experte mit über 25 Jahren Survival-Praxis, Wildnispädagoge, Kriegs- und Krisenfotojournalist (IPA Award 2017) und Autor (Penguin Random House). In über 15 Jahren als Fotojournalist dokumentierte er humanitäre Krisen in 22 Ländern — darunter Kriegsgebiete wie Afghanistan und die Ukraine — und absolvierte 30+ Einsätze mit UNICEF, Ärzte ohne Grenzen und Cap Anamur, darunter sechs Monate bei den Waiãpi im brasilianischen Amazonas.

Die dabei erkannten Muster zur Handlungsfähigkeit unter Druck fasste er in dem Trainingsmodell Die Innere Ausrüstung zusammen. In seinen Kursen verbindet er klassische Wildnis-Skills mit ziviler Ausweich-Kompetenz — Lagebeurteilung, Routenwahl und Vermeidung. Er leitet die Wildnisschule Lupus in der Schorfheide (Brandenburg).

22 Krisenländer | 30+ Einsätze | IPA Award 2017 | Bekannt aus ZDF Terra X und CNN International


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