Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit für Jäger:innen

Wenn es um strenge Waffengesetzgebung geht, dann ist Deutschland mit seinem Waffenrecht ganz vorne mit dabei. Hier wird genau definiert, wer die Jagd ausüben darf und ob von dieser Person eine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts ist für die Erteilung eines Jagdscheins ausschlaggebend. Alle, die die erforderliche Zuverlässigkeit nach den Vorgaben des Waffenrechts nachweisen können, dürfen eine Waffe führen. Darüber hinaus müssen Antragsteller:innen im Sinne des Jagdrechts zuverlässig sein. Wer bekommt also den Jagdschein und was haben Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit damit zu tun? All das erfährst du jetzt!

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht es um das individuelle Verhalten eines Jägers oder einer Jägerin auf der Jagd und im Alltag sowie im Umgang mit den Waffen und der Munition. Dabei unterscheiden Rechtsanwält:innen die absolute Unzuverlässigkeit und die Regelunzuverlässigkeit. Als Prognoseentscheidung wird bei der Regelunzuverlässigkeit eine Vermutung aufgestellt. Je nach Situation und im Einzelfall kann diese Vermutung durch geeignete Tatsachen entkräftet werden. Im Fall der absoluten Unzuverlässigkeit lehnt die untere Jagdbehörde die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis ab oder widerruft sie im Nachhinein. Dann verliert man seine Waffen und der Jagdschein wird entzogen.

Ein Jäger schaut durch seine Wärmebildkamera in den Wald.

Vorneweg: Vom Jagen und dem Jagdschein

Absolute Unzuverlässigkeit – wann liegt sie vor?

§ 5 WaffG gibt vor, wer die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absolut nicht hat: Alle, die wegen eines Verbrechens oder einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, sind entsprechend absolut unzuverlässig (Bundestag, 2021). Die absolute Unzuverlässigkeit bleibt für zehn Jahre ab Rechtskraft der Verurteilung bestehen. Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wird unwiderleglich vermutet. Auch wenn die Straftat in keinem direkten Zusammenhang zur jagdlichen Betätigung liegt, gilt die absolute Unzuverlässigkeit vor; die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Du erhältst folglich keinen Jagdschein.

Ebenso streng sind die Regelungen des § 5 WaffG, wenn die Behörden vor dem Ausstellen des Jagdscheins folgende Gründe annehmen:

  • Waffen oder Munition werden missbräuchlich oder leichtfertig verwendet.
  • Der Umgang mit Waffen und Munition ist nicht vorsichtig und sachgemäß; die Gegenstände werden nicht sorgfältig verwahrt.
  • Waffen oder Munition werden an Personen übergeben, die nicht berechtigt sind, die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben (z. B. Jugendliche unter 16 Jahren).

Erforderliche Zuverlässigkeit für den Jagdschein

Für uns Jäger:innen ist der § 5 Absatz 2 WaffG besonders interessant. Hier findest du Umstände, die in der Regel die Zuverlässigkeit zum Waffenführen verhindern. „In der Regel“ bedeutet hier im Juristendeutsch, dass du jederzeit widerlegen kannst, dass der Versagungsgrund nicht mehr vorliegt.

Die erforderliche Zuverlässigkeit, um den Jagdschein zu bekommen, besitzen folgende Personen nicht, die…

  • wegen eines Verbrachens,
  • wegen eines vorsätzlichen Vergehens, das den missbräuchlichen oder leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition voraussetzt,
  • wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition und Sprengstoff,
  • wegen einer Straftat gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt wurden. Seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung müssen fünf Jahre vergangen sein, sonst wird die Ausstellung des Jagdscheins verwehrt.

Jagdrechtliche Zuverlässigkeit

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird im § 17 BJagdG geregelt. Auch hier gibt es wie bereits im Waffenrecht dargestellt eine absolute Unzuverlässigkeit und eine Regel-Unzuverlässigkeit.

Absolute Unzuverlässigkeit im Jagdrecht

Die absolute Unzuverlässigkeit im Jagdrecht bezieht sich im dritten Absatz des § 17 im Bundesjagdgesetz auf den § 5 im Waffengesetz. Bei der Verurteilung zu einem Verbrechen oder einer vorsätzlichen Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bist du absolut unzuverlässig. Hier stimmen Waffenrecht und Jagdrecht grundsätzlich überein.

Regel-Unzuverlässigkeit im Jagdrecht

§ 17 Absatz 4 BJagdG definiert die erforderliche oder Regel-Zuverlässigkeit von Personen.
Wenn du wegen eines Verbrechens, wegen unvorsichtigem Umgangs mit Waffen oder Munition oder einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff verurteilt wurdest, kann unter Umständen deine Zuverlässigkeit angezweifelt werden. Ebenso besitzen Personen, die immer wieder und gröblich gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetzt verstoßen, grundsätzlich keine Zuverlässigkeit.
Darüber hinaus sind geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen oder Menschen, die trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind, unzuverlässig.

Du hast Einwände gegen die Beurteilung deiner geistigen und körperlichen Eignung? Dann beantrage ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über deine persönliche Eignung. Dieses Dokument kannst du bei der zuständigen Behörde vorlegen. So wird eine neue Zuverlässigkeitsprüfung zur Ausstellung des Jagdscheins angestoßen.
Die folgenden Infos sind sehr theoretisch. Eine Übersicht über die Gründe zur Annahme der Unzuverlässigkeit findest du auch in dieser Abbildung:

Grafische Darstellung über die Gründe für die Zuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes.

Wer noch detailliertere Informationen und Hintergründe zum Thema Zuverlässigkeit benötigt, wird hier bei Jagd-naheland.de fündig.

Über den Autor

Maurice Ressel

Hi, ich bin Maurice, der Gründer und Ausbildungsleiter der Jagdschule Lupus. Mein Ziel ist es, dir handfestes Jagdwissen zu vermitteln und dich für die Natur zu begeistern.

Hier erfährst du mehr über mich.

Text aktualisiert am 01.04.2023