Ausländerjagdschein

Wer bekommt einen Ausländerjagdschein?
Das musst du wissen

Mit dem deutschen Jagdschein kann man in Deutschland jagen. Wie sieht es aber mit Ausländer:innen aus, die hier leben und ihre Prüfung bereits in einem anderen Land abgelegt haben? Für diese Fälle gibt es den sogenannten Ausländerjagdschein. Den bekommen alle Ausländer:innen und Deutsche, die eine Jagdberechtigung oder vielmehr das Bestehen einer Jägerprüfung bestimmter Länder nachweisen können. Für alle, die in Deutschland leben und aus dem Ausland kommen, sind Ausnahmen für den Erwerb des Ausländerjagdscheins vorgegeben. Es gibt anerkannte Jägerprüfungen aus dem Ausland, die gleichwertig zur deutschen Jagdprüfung sind. Die jeweiligen Bestimmungen sind wiederum abhängig vom Bundesland. Hier folgt eine grobe Übersicht über die gleichwertigen Prüfungen, die die Erteilung eines Ausländerjagdscheins ermöglichen (Staatskanzlei) (Ministerium für Umwelt):

  • ehemalige DDR
  • österreichische Bundesländer
  • einige schweizerischen Kantone: Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Genf, Graubünden, Luzern, Neuchatel, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Vaud, Zürich, Zug
  • Luxemburg (Examen d‘aptitude pour la délivrance du premier persmi de chasse)
  • Niederlande (KNJV/PBNA – Jachtexamen – Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging/Polytechnisch Buro Nederland Arnhem)
  • Autonomen Provinz Bozen
  • Autonomen Provinz Trient
  • Schweden (Svensk jägarexamen)
  • ehemalige Tschechoslowakei
  • Ungarn
  • Bulgarien mit der zusätzlichen Berechtigung zum Selektionsabschuss von Hochwild
  • Kroatien mit entsprechender Schießprüfung
  • Belgien
  • Norwegen mit zusätzlicher Schießprüfung für die Jagd auf Elche, Hirsche und Rentiere
  • Dänemark mit Büchsenprüfung
  • Polen mit der zusätzlichen Berechtigung zur Selektion des Edelwildes

Um einen Ausländerjagdschein zu beantragen, musst du ein Jägerprüfungszeugnis aus einem der oben genannten Länder vorweisen können. Es ist nicht ausreichend, nur den ausländischen Jagdschein vorzuzeigen. Alle deutschen Staatsangehörigen, die eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, werden von der Jagdbehörde als Deutsche behandelt. Sie müssen also neben dem Nachweis der Jägerprüfung die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Jagdscheines in gleichem Maße erfüllen: eine vorliegende Haftpflichtversicherung, Zuverlässigkeit, Mindestalter 16 Jahre, persönliche Eignung und Sachkenntnis. Staatenlose sind keine deutschen Staatsangehörigen und somit rechtlich Ausländer:in. Mit der Einbürgerung als Ausländer:in wird dein Ausländerjagdschein ungültig. Um nun einen regulären Jagdschein beantragen zu können, musst du die deutsche Jägerprüfung bestehen.

Die Legalisation des ausländischen Jägerprüfungszeugnisses

Bei einigen ausgewählten Jägerprüfungszeugnissen muss darüber hinaus von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Legalisationsvermerk oder ein Stempel auf dem Dokument sein, das es damit legalisiert. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob deine ausländische Urkunde ohne weiteren Nachweis anerkannt wird, entscheidet die Jagdbehörde (Amt). Achte bei der Legalisation auf folgende Punkte:

  • Der Legalisationsantrag deiner Urkunde muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden.
  • Lege deine Urkunden im Original vor; es genügen keine beglaubigten Kopien.
  • In vielen Staaten werden Urkunden nur legalisiert, wenn sie zuerst vom Außenministerium oder anderen Behörden des Ausstellerstaates beglaubigt worden sind.
  • Auch hier fallen Gebühren und Auslagen an, die sich zwischen 25 bis 85 € belaufen.

Überprüfe hier im Haager Apostille-Übereinkommen, in welchen Staates es bilaterale Abkommen gibt, dass das Jägerprüfungszeugnis ohne Legalisation in Deutschland anerkannt wird.

Tagesjagdscheine für Ausländer:innen

Du kommst aus dem Ausland und kannst deine gleichwertige Jägerprüfung nicht wie oben dargestellt nachweisen? Dann stellt dir die untere Jagdbehörde oftmals trotzdem einen Tagesjagdschein aus. Sie geht davon aus, dass du als Antragssteller:in ausreichende Kenntnisse im Jagdwesen besitzt. Dafür musst du lediglich eine gültige ausländische Jagderlaubnis mit der entsprechenden Übersetzung ins Deutsche vorzeigen.

Du kommst aus dem Ausland und möchtest eine Jagdprüfung ablegen? Im unserer Jagdschule findest du das passende Angebot für dich!

Über den Autor

Maurice Ressel

Hi, ich bin Maurice, der Gründer und Ausbildungsleiter der Jagdschule Lupus. Mein Ziel ist es, dir handfestes Jagdwissen zu vermitteln und dich für die Natur zu begeistern.

Hier erfährst du mehr über mich.

Text aktualisiert am 01.04.2023